Nazi-Vergleich: Verfassungsschutz befasst sich mit AfD-Aussage
Der Hamburger AfD-Fraktionsvorsitzende Alexander Wolf hat in der Bürgerschaftssitzung am Mittwoch das Infektionsschutzgesetz mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 verglichen. Dieses Gesetz führte damals zur Machtergreifung der Nationalsozialisten. Der Verfassungsschutz ist bereits aufmerksam geworden.
Er habe die Aussagen von AfD-Fraktionschef sehr genau registriert, sagte der Leiter des Hamburger Verfassungsschutzes, Torsten Voß, dem Sender NDR 90,3. Man könne Wolfs Worte als eine Relativierung für die Ermächtigungsgesetze ansehen, die zur Machtergreifung Adolf Hitlers führten und sechs Millionen Tote herbeigeführt hätten.
Verfassungsschutz beobachtet Hamburger AfD-Mitglieder
Während der Bürgerschaftssitzung war es nach Wolfs Aussagen zu Unruhe im Saal gekommen. Verfassungsschützer Voß sagte dem Sender weiter, dass die AfD derzeit nicht als Gesamtpartei beobachtet werde. Allerdings würden in Hamburg seit März Mitglieder des sogenannten Flügels der AfD beobachtet.
In den Bezirksverbänden Mitte und Wandsbek gebe es Mitglieder, die hierzu gezählt würden. Formal existiert die Gruppierung des Flügels nicht mehr. Der Verfassungsschutz hatte ihn als rechtsextrem eingestuft. (mp)