Barakat H. vor dem Verwaltungsgericht Hamburg.
  • Barakat H. warf der Hamburger Polizei „Racial Profiling“ vor.
  • Foto: Dotti

Polizei-Kontrollen rechtswidrig!: Schwarzer gewinnt vor Gericht – das sagen die Beamten

Der Togoer Barakat H. wird in Hamburg aus seiner Sicht ständig von der Polizei kontrolliert. Weil er die Vermutung hatte, dass dies einzig und alleine aus einem Grund geschehe – nämlich seiner schwarzen Hautfarbe wegen – hat der 35-Jährige gegen die Stadt geklagt. Erfolgreich, wenngleich im Urteil nicht auf sein Ansinnen eingegangen wird.

Seit Barakat H. im Jahr 2014 über Togo, über Libyen, das Mittelmeer und Italien nach Hamburg kam, lebt er auf St. Pauli, genauer gesagt in der Hafenstraße. Dort sind Personenkontrollen nichts Ungewöhnliches, laut eigener Aussage wurde er aber in den vergangenen Jahren mindestens zehn Mal kontrolliert. „Racial Profiling“ ist dies seiner Meinung nach, weshalb er mit einer Klage vors Verwaltungsgericht zog. Dort wurden zwei Kontrollen aus den Jahren zwischen 2014 und 2018 verhandelt – und Barakat K. bekam Recht.

Hamburg: Schwarzer gewinnt vor Gericht gegen Stadt und Polizei

Wie das Verwaltungsgericht Hamburg am Mittwoch mitteilte, seien die gegen ihn gerichteten polizeilichen Identitätsfeststellungen rechtswidrig gewesen.

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Zuvor hatte die Stadt Hamburg nach Angaben des Gerichts in einem Fall die Rechtswidrigkeit der Identitätsfeststellung anerkannt, in einem weiteren Fall hatte der Kläger seine Klage zurückgenommen. Zu den verbleibenden zwei Fällen hat die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts nun geurteilt, dass die Kontrollen jeweils ebenfalls rechtswidrig waren. Barakat K. war mehrfach mit auf die Davidwache in St. Pauli genommen und dort wegen möglichen Drogenbesitzes kontrolliert worden, dafür habe es aber keinerlei Anhaltspunkte gegeben. Die Voraussetzungen für eine Identitätskontrolle hätten nicht vorgelegen, begründete das Gericht in seinem Urteil.

Gericht äußert sich nicht zum Thema rassistische Diskriminierung

Barakats Anwalt Carsten Gericke zeigte sich zufrieden mit dem Urteil, wenngleich das Gericht zur Frage einer möglichen rassistischen Diskriminierung keine Stellung bezog. „Wir erwarten nun, dass die Hamburger Politik diesen neuerlichen Denkzettel ernst nimmt und dafür sorgt, dass sich die polizeilichen Kontrollpraxen ändern, damit der Kläger zukünftig keine derartigen rechtswidrigen Kontrollen erleben muss“, teilte Gericke in einem Statement mit. Die Stadt kann gegen das Urteil Berufung einlegen.

Polizei: „Herkunft oder Hautfarbe kein alleiniges Kriterium“

Doch was sagt die Polizei zu dem Gerichtsurteil? Die Beamten weisen in einer Stellungnahme darauf hin, dass die Kontrollen an einem Ort stattgefunden haben, an dem es vermehrt zu Drogendelikten kommt. Hierzu gebe es viele Beschwerde von den Anwohnern. „Seit April 2016 setzt die Polizei an dieser Örtlichkeit zur spürbaren und nachhaltigen Bekämpfung der öffentlich wahrnehmbaren Drogenkriminalität eine Task Force BtM ein“, so Polizei-Sprecherin Sandra Levgrün.

Seitdem sei die Beschwerdelage „stark zurückgegangen“. „Insgesamt wurden an den identifizierten Brennpunkten mehr als 170.000 Kontrollen auf Basis einer entsprechenden Lagebewertung durchgeführt“, so Levgrün weiter, „Herkunft oder Hautfarbe waren und sind kein alleiniges Kriterium für ein polizeiliches Einschreiten“.

Im Hinblick auf zwei von den drei Kontrollen, die Gegenstand der Klage waren, konnte die Polizei dem Gericht „keine ausreichenden Anhaltspunkte für einen Bezug der kontrollierten Person zur entsprechenden Gefahr – also der Betäubungsmittelkriminalität – vorlegen“. Das Justiziariat der Polizei Hamburg prüft nun, ob Berufung eingelegt wird. (gst/idv)

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