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Steigen Sie noch durch?: Inzidenzwert, Verbote, Quarantäne – die aktuellen Regeln

Fast jeden Tag gibt es neue Maßnahmen, Warnungen und Verbote. Schleswig-Holstein verhängt erst eine pauschale Quarantänepflicht für alle Einreisende aus deutschen Risikogebieten, zieht diese dann doch wieder zurück. Dafür gibt es jetzt in fast allen Bundesländern Berbergungsverbote – aber eben nur fast. Da verliert man schnell den Überblick, was denn aktuell überhaupt gilt. Die MOPO liefert hier einen Überblick über aktuelle Lage in Hamburg und Norddeutschland und erklärt, wo jetzt überall Risikogebiete liegen.

Bisher galt bundesweit ein Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen als die Obergrenze, ab der striktere Regeln eingeführt werden müssen. Hamburg aber hat plötzlich beschlossen, schon ab einem drei Tage lang andauernden Wert von über 35 härter durchzugreifen

Hamburg will schärfere Maßnahmen ab einem Inzidenzwert von 35 ergreifen

Einen spezifischen Grund für diesen Wert gibt es nicht. Man wolle in Anbetracht der aktuell dynamisch ansteigenden Infektionen einfach rechtzeitig eingreifen, bevor die 50 erreicht wird, erklärt die Gesundheitsbehörde.  In Hamburg beträgt der Inzidenzwert am Donnerstag 36,1. Damit ist die 35er-Marke erstmals überschritten. Schon ab Montag könnten folgende Regeln gelten.

Bremen und Teile Berlins gelten als Hochinzidenzgebiete

Anlässe zum Feiern findet man das ganze Jahr über. Doch auch hier gelten Beschränkungen in Hamburg. Private Feiern zuhause sind auf 25 Personen zu begrenzen. Bei Feiern in angemieteten Räumen, bei denen Alkohol ausgeschenkt wird, sind 50 Personen erlaubt. Tanzen ist mit Ausnahme des Hochzeitstanzes bis auf weiteres verboten.

Daniel Günther

Erntete harte Kritik für die pauschale Quarantänepflicht: Daniel Günther (CDU), Ministerpräsident für Schleswig-Holstein.

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In Hamburg und Schleswig-Holstein sind diese und nächste Woche Herbstferien. Reiserückkehrer aus ausländischen Risikogebieten müssen sich bei der Einreise in Hamburg testen lassen und in Quarantäne begeben. Dabei gilt die Durchreise durch ein Risikogebiet nicht als Aufenthalt. Wer bei der Einreise ein negatives Testergebnis vorzeigen kann, das nicht älter als 48 Stunden ist, ist von der Quarantänepflicht befreit – sofern keine Symptome auftreten.

Aber: Ab Mitte Oktober könnte eine neue Regel gelten – dann sind fünf Tage Quarantäne Pflicht, beendet werden kann sie nur durch einen negativen Test. Ein Beschluss dazu steht aber noch aus. Auf ein Kreuzfahrtschiff kommt man dagegen nur noch mit negativem Test – das wurde am Donnerstag beschlossen.

Beherbergungsverbote im Norden für Touristen aus deutschen Risikogebieten

Aktuell gibt es noch dazu innerdeutsche Gebiete, die den kritischen Inzidenzwert von 50 überschritten haben – sogenannte Hochinzidenzgebiete. Dazu zählen unter anderem Bremen, der Landkreis Vechta und Berlin.

Keine Quarantäne- oder Testpflicht für Pendler

Immer mehr Bundesländer lehnen Urlauber aus deutschen Corona-Hochburgen ab. Daher gelten auch in Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen Beherbergungsverbote. Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und zwei weitere Bundesländer wollen ein solches Verbot bisher nicht aussprechen. Allgemein ausgenommen sind Familienbesuche und Pendlerfahrten. Auch mit einem aktuellen (nicht älter als 48 Stunden) und negativen Test kann man im Norden Urlaub machen.

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Schleswig-Holstein hatte zunächst eine pauschale Quarantänepflicht für alle Einreisenden aus „nationalen Risikogebieten“ verordnet. Nach starker Kritik anderer Länder wurde dies aber zu Freitag wieder revidiert.

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