Teil-Geständnis vor Hamburger Gericht: Mit 220 Sachen – BMW-Raser fährt Mann tot

    Mit mehr als 220 Stundenkilometern donnerte das BMW-Cabrio des Angeklagten Boban I. (30)  auf der A1 von hinten in einen Ford. Der Insasse (49) des Kleinwagens hatte bei der unfassbaren Wucht der Kollision keine Chance, starb in der Nacht zum 1. Mai 2019 in seinem total zerstörten Fahrzeug. Nun muss sich der BMW-Fahrer wegen eines verbotenen Fahrzeugrennens vor dem Amtsgericht St. Georg verantworten. Immer wieder kommt es auf deutschen Straßen zu illegalen Rennen mit Todesopfern.

    Boban I. schweigt und lässt seinen Anwalt Nils Meyer-Abich für sich sprechen. Sein Mandant sei „unendlich traurig und erschüttert, dass ein Mensch zu Tode gekommen sei“, sagt der Verteidiger in einer Erklärung. Den Vorwurf des verbotenen Fahrzeugrennens im Bereich Öjendorf wies er jedoch zurück.

    Autorennen: Fordfahrer stirbt, als BMW in seinen Wagen rast

    Boban I. hat keinen Führerschein, betreibt aber einen Autohandel in Dänemark, wo er, neben seiner Hamburger Familie, eine weitere Familie mit drei Kindern hat. In der Unfallnacht habe er den BMW zur Probe fahren wollen – nachdem er auf einer Hochzeit Alkohol getrunken hatte. Er habe mit dem neuen Auto „Spaß gehabt“ und dabei die Geschwindigkeit „wohl aus den Augen verloren.“ Aber: Der Mandant habe nicht besonders rücksichtslos fahren wollen. Auf illegale Fahrzeugrennen, bei denen ein Mensch ums Leben kommt, steht bis zu fünf Jahre Haft.

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    Angeklagt wegen eines tödlichen Kraftfahrzeugrennens: Boban I., (30).

    Foto:

    Lamprecht

    Illegales Straßenrennen gegen sich selbst

    Anders als bei vielen Verfahren um illegale Straßenrennen, hat Boban I,. sich kein Wettrennen mit einem weiteren Fahrzeug geliefert, sondern hat ein „Rennen gegen sich selbst“ gefahren. So lautet der Straftatbestand, wenn jemand besonders rücksichtslos Gas gibt mit dem Ziel, möglichst schnell zu sein. Ob Boban bewusst den Motor des schnellen Wagens bis zur Höchstgeschwindigkeit austesten wollte, muss nun die Beweisaufnahme ergeben.

    Der Wagen des Unfallfahrers

    Der Wagen des Unfallfahrers

    Foto:

    Röer

    Fest steht, dass er nur einen gefälschten serbischen Führerschein vorweisen konnte, den er nach Angaben des Verteidigers in Serbien gekauft hatte.

    Tödliche Unfälle mit Rasern

    Dass bei Rennen, egal ob gegen Konkurrenten oder sich selbst, Unbeteiligte schwerst verletzt werden oder gar ihr Leben verlieren, solche Tragödien ereignen sich immer wieder. Der jüngste Fall: Am 3. Dezember fuhren in Rostock zwei Wagen mit stark überhöhter Geschwindigkeit durch das Stadtgebiet, zwangen einen unbeteiligten Fahrer, in den Gegenverkehr auszuweichen, wo es zu einem schweren Crash kam. Drei Fahrer kamen verletzt in Krankenhäuser.

    Ein illegales Autorennen mit „bedingtem Tötungsvorsatz“  zweifelsfrei nachzuweisen, stellt Gerichte regelmäßig vor Probleme – es geht darum, was zum Tatzeitpunkt im Kopf des Angeklagten vorgegangen ist. Zuletzt wurde der Vorwurf im Verfahren um einen tödlichen Crash auf der Sievekingsallee fallen gelassen. Nach der Beweisaufnahme konnte einem der beiden Angeklagten nur die fahrlässige Tötung seines Beifahrers (und Cousins) nachgewiesen werden. Er erhielt eine Bewährungsstrafe. Der Fahrer eines weiteren in den Unfall verwickelten Autos wurde freigesprochen.

    Hamburg: Raser als Mörder verurteilt

    Gelangen Richter aber zu der Auffassung, dass ein Raser den Tod anderer Menschen billigend in Kauf nahm, weil er ein Rennen unbedingt gewinnen wollte, dann kann sogar ein Mordurteil ergehen. Das erste dieser Art erging in Berlin nach einem illegalen Autorennen 2016, das einen Fußgänger das Leben kostete.

    Unfallstelle mit geschrottenen Autos

    4. Mai 2017: Beide Taxen wurden bei dem Unfall zerstört.

    Foto:

    Röer

    Aber auch in Hamburg wurde ein Autofahrer rechtskräftig als Mörder verurteilt, weil er im Mai 2017 auf der Flucht vor der Polizei am Ballindamm einen Barmann getötet hat, der gerade in ein Taxi gestiegen war. 

    Der Prozess gegen Boban I. vor dem Amtsgericht St. Georg wird am 16. Dezember fortgesetzt. Er hat den Hinterbliebenen des Unfalltoten 1.800 Euro als Hilfe angeboten.

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