• Friseurbesuche sind in Hamburg nur noch mit negativem Coronatest erlaubt.
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Testpflicht für Friseure und Schulen: Diese Grafik zeigt, wie viel es wirklich bringt

Für Hamburgs Schülerinnen und Schüler gilt bereits eine Testpflicht, nun wird ein negativer Corona-Test auch zur Voraussetzung für den Friseurbesuch. Dass Schnell- und Selbsttests eine wirksame Waffe im Kampf gegen die Corona-Pandemie sind, hat das Robert-Koch-Institut jüngst in einer Grafik veranschaulicht

Hamburgs Friseure wollen ihren Kunden künftig die Möglichkeit geben, sich in den Salons auch selbst unter Aufsicht auf das Corona-Virus zu testen.

Testpflicht für Friseure: RKI-Grafik zeigt, wie viel es wirklich bringt

Neben den Schnelltests, die in Testzentren oder Apotheken gemacht werden können, könnten auch Selbsttests akzeptiert werden, die unter Aufsicht von geschulten und zertifizierten Mitarbeitern der Salons gemacht würden, sagte Innungsobermeister Berger Kentzler der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch.

Testpflicht bei Friseuren. So viel bringt es wirklich.

Neben Schulen gilt nun auch eine Testpflicht für den Friseurbesuch. 

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dpa

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„Die beäugen dann, ob alles richtig gemacht wird.“ Entsprechende Schulungen würden von Organisationen wie den Johannitern oder Ärzten angeboten. „Derzeit prüfen wir, wie wir solche Schulungen möglichst schnell flächendeckend umsetzten können.“

Friseurbesuch in Hamburg: Nur noch mit negativem Corona-Test

Wie wichtig solche Schnell- und Selbsttests bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie sein könnten, zeigt nun auch eine Grafik vom Robert-Koch-Institut vom Mittwoch.

Infografik vom RKI.

Infografik für Schnell- und Selbsttests. 

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Robert-Koch-Institut

Wenn beispielsweise der R-Wert bei 1,1 liegt, dann stecken 100 Infizierte 110 weitere Personen an. Wenn es mit Tests aber wiederholte gelänge, beispielsweise 27 von 100 Infizierten rechtzeitig zu isolieren, bevor sie jemanden anstecken könnten, dann würde der R-Wert auf 0,8 sinken. 100 Infizierte würden dann nur noch 80 weitere Personen anstecken, und das Virus könnte so ausgebremst werden.  

Negativer Corona-Test: Bei Betrieben bislang nur Selbstverpflichtung

Umso wichtiger sei es daher, dass in so vielen gesellschaftlichen Bereichen wie möglich eine Testpflicht gilt. Neben dem Friseurbesuch ist ein negativer Corona-Test auch eine Voraussetzung für den Schulbesuch in Hamburg. Bei den Betrieben hingegen gilt in Hamburg bislang nur eine Selbstverpflichtung.

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Sollte diese in den nächsten Wochen jedoch nicht ausreichend wahrgenommen werden, will Hamburg seine Unternehmen verpflichten, ihren Beschäftigten in Präsenzarbeit zwei Schnelltest pro Woche anzubieten. (alu)

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