Schräger Nazi-Vergleich: Polizist nach Rede bei „Querdenker“-Demo suspendiert
Hannover –
Ein Polizist aus Hannover ist nach seiner Rede bei einer Demonstration gegen die staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen in Dortmund vorerst vom Dienst entbunden worden. Das teilte die Pressestelle der Polizeidirektion Hannover am Dienstag mit.
Der Mann hatte sich bei der Kundgebung „Querdenken“ am vergangenen Sonntag in Dortmund mit seinen vollen Namen als Kriminalhauptkommissar vorgestellt und die aktuellen Corona-Regeln hinterfragt.
Dabei forderte er seine Kollegen auf, sich in der aktuellen Corona-Situation mehr ihrem Gewissen als dem Gehorsam verpflichtet zu fühlen.
Schräger-Nazi-Vergleich: Polizist nach „Querdenker“-Rede suspendiert
Der Polizist zog dabei auch Parallelen zur Nazizeit, wie in einem auf Youtube veröffentlichen Mitschnitt der Rede zu hören ist. „Im dunkelsten Kapitel unserer deutschen Geschichte haben Regierende ihre Sicherheitskräfte schon einmal bedingungslosem Gehorsam unterworfen und sie für die abscheulichsten Verbrechen missbraucht, die anderen Menschen je angetan wurden.“
Er habe Angst, denn „mein Bauch sagt mir, dass sich gerade alles wieder in dieselbe Richtung entwickelt“, sagte der Polizist. Die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ berichtete am Dienstag, der Kriminalhauptkommissar sei seit Jahren bei der Zentralstelle technische Prävention der Polizei Hannover tätig.
Innenministerium in Hannover: Kein Platz für demokratiefeindliche Gesinnung
Der Sprecher des niedersächsischen Innenministeriums, Philipp Wedelich, sagte, Beamte, die nicht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stünden, hätten keinen Platz in der niedersächsischen Polizei. Dem Innenministerium sei aktuell kein vergleichbarer Fall eines Polizeibeamten aus der jüngsten Zeit bekannt.
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Die Sprecherin der Polizeidirektion Hannover erläuterte, es werde nun geprüft, ob der Mann gegen die gebotene Neutralität und die sogenannte Wohlverhaltenspflicht verstoßen habe. Bis dies geklärt sei, sei es dem Beamten verboten, seine Dienstgeschäfte auszuüben. „Das Verbot erlischt, wenn nach drei Monaten kein Disziplinarverfahren eingeleitet wird“, teilte die Sprecherin mit. (mik/dpa)