Maskenpflicht kommt: Was Sie jetzt beim Mundschutz unbedingt beachten müssen
Köln –
Mittlerweile haben alle Bundesländer nachgezogen: Das Tragen einer Maske wird, zumindest bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und beim Einkaufen, zur Pflicht. Mit dem Begriff Maske ist in diesem Fall eine Mund-Nasen-Bedeckung oder eine sogenannte Alltagsmaske gemeint. Diese kann man kaufen oder auch selbst basteln.
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Doch wie geht man richtig mit den Masken um, damit sie auch ihren Zweck erfüllen?
Wie ziehe ich die Maske richtig an und aus?
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) rät, sich vor dem Anziehen die Hände gründlich mit Seife zu waschen. Erreger, die man eventuell an den Händen trägt, können so nicht die Innenseite der Maske kontaminieren. Das gleiche gilt auch nach dem Ausziehen der Maske.
Wie trage ich die Maske richtig?
Die Maske sollte Mund und Nase abdecken und eng an den Wangen anliegen, damit möglichst wenig Luft an den Seiten eindringen kann. Das BfArM rät, die Maske auszutauschen, wenn der Stoff durchfeuchtet ist.
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Wie oft kann ich die Maske tragen?
Der selbst gemachte Schutz aus Stoff kann beliebig oft getragen werden, sagt Bernd Salzberger, Infektiologe am Universitätsklinikum Regensburg. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte rät allerdings, die Maske nach jedem Tragen zu reinigen.
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Wen schützen die Masken?
Die meisten Experten gehen davon aus, dass ein Stoffstück vor Mund und Nase vor allem ein Fremd- und kein Selbstschutz ist. Der Stoff kann Schutz vor größeren Tröpfchen bieten und Schleimhautkontakt mit kontaminierten Händen verhindern. Für die selbst gemachten Masken gibt es keine Normen, entsprechend gibt es keine nachgewiesene Schutzwirkung. Laut Robert-Koch-Institut filtern selbst gemachte Masken vermutlich weniger Tröpfchen als der mehrlagige medizinische Mund-Nasen-Schutz. Abstands- und Hygieneregeln gelten deshalb auch, wenn Menschen eine Maske tragen.
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Müssen auch Kinder eine Maske tragen?
Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. So sollen Kinder in Sachsen-Anhalt ab zwei Jahren, in Hamburg ab drei Jahren eine Maske tragen. Final sind diese Überlegungen noch nicht. Nordrhein-Westfalens Familienminister Joachim Stamp (FDP) hingegen lehnt eine Maskenpflicht für Kita-Kinder ab.
Auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) rät dazu, dass Kinder nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Maske tragen sollen. So bringt eine Maske nicht viel, wenn sie ständig berührt wird. Je jünger das Kind ist, desto wahrscheinlicher ist dies. Bei älteren Kindern kann man es hingegen beispielsweise beim Einkauf ausprobieren, ob das Tragen einer Maske Sinn ergibt. Beim Spielen und Toben kann der Mund-Nase-Schutz jedoch hinderlich oder gar gefährlich sein. Denn dann können Kinder mit dem Gummizug der Maske an Hindernissen und Spielgeräten hängen bleiben. (red mit dpa)