Der Corona-Zeitplan: Das gilt in Hamburg und dem Norden bis zum 15. Juni
Die Bundesregierung hat weitere Lockerungen in der Corona-Pandemie den einzelnen Länderchefs überlassen. Das bedeutet, dass jedes Bundesland im Norden seinen eigenen Zeitplan erstellt, um die Corona-Lockerungen zu beschließen. Wir haben eine Zeit-Übersicht für den Norden erstellt.
Die Zahl der Neuinfektionen ist in Norddeutschland weiter rückgängig. Deshalb haben die Ministerpräsidenten von Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern neue Konzepte für die bevorstehenden Lockerungen beschlossen. Diese sind für jedes Bundesland unterschiedlich.
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Corona-Lockerungen im Norden: Das gilt im Moment in Hamburg
Spielplätze dürfen wieder öffnen. Genauso wie Bibliotheken, Archive, Museen, Galerien und Gedenkstätten. Außenbereiche zoologischer Gärten, botanischer Gärten und Tiergärten können Besucher empfangen, zum Beispiel der Tierpark Hagenbeck in Hamburg. Der Senat gab seine Zustimmung für Autokinos.
Video: Hagenbeck in Hamburg ist wieder geöffnet
Individualsport wie Reiten oder Leichtathletik ist wieder erlaubt. Gottesdienste und Trauerfeiern können im kleinen Kreis und mit Hygiene-Auflagen in Hamburg stattfinden. Trotzdem möchte Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) nur Lockerungen mit Augenmaß.
Die Kontaktbeschränkungen werden gelockert. In Hamburg dürfen sich Personen aus zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen. Das Maximum sind zehn Personen.
Corona-Lockerungen im Norden: Das gilt in Hamburg
Die Hamburger Gastronomie darf unter strengen Auflagen wieder öffnen, unter anderem müssen Gäste registriert werden, um eine mögliche Infektionskette nachverfolgen zu können. Der Zugang zum Restaurant muss kontrolliert werden, Buffets sind untersagt.
Auch Hotels dürfen wieder für Touristen öffnen, allerdings lediglich mit einer Auslastung von 60 Prozent. Schwimmbäder und Saunen bleiben weiterhin geschlossen. In Wohngebäuden darf kein Wohnraum für touristische Zwecke vermietet werden.
Corona-Lockerungen im Norden: Das gilt in Hamburg
Alle Sportarten im Freien – unter Einhaltung der Abstandsregeln – sind wieder erlaubt. Sportplätze können wieder öffnen.
Im Einzelhandel fällt die 800-Quadratmeter Regel, stattdessen wird die Begrenzung von einem Kunden auf zehn Quadratmeter gezogen. Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik- und Tattoo-Studios sind wieder erlaubt – unter Hygienevorschriften.
Besuche in Alten- und Pflegeheimen sind wieder möglich . Das Minimum liegt bei einer Stunde an einem Tag in der Woche von einer festen Person. Nach der Entscheidung der Einrichtung kann das auf bis zu drei Stunden in der Woche erhöht werden. Darauf besteht aber kein Anspruch.
Corona-Lockerungen im Norden: Das gilt in Hamburg für Schulen und Kitas
Die Kita-Betreuung wird auf die Vorschulkinder erweitert. Zumindest einmal pro Woche sollen Schülerinnen und Schüler in Hamburg wieder an den Schulen unterrichtet werden, laut Aussage von Schulsenator Ties Rabe (SPD). Das stößt allerdings auf allerlei Unmut.
Corona-Lockerungen im Norden: Das gilt in Schleswig-Holstein
Es soll einen eingeschränkten, nur tageweisen Präsenzunterricht für alle Grundschüler geben. Man habe dabei besonders die Kinder mit Förderbedarf im Blick.
Museen und Ausstellungen öffnen wieder, so auch Botanische Gärten. Friseure, Nagelstudios und Outlet-Center dürfen unter Bedingungen Kunden empfangen. Gottesdienste dürfen mit einer begrenzten Teilnehmerzahl stattfinden.
Sportboothäfen dürfen in Schleswig-Holstein wieder öffnen, Einzelunterricht in Musikschulen ist möglich. 4. Klassen und Abschlussjahrgänge gehen wieder in die Schule. Es dürfen sich in Schleswig-Holstein wieder mehrere Personen treffen, wenn sie zwei Haushalten angehören. Das gilt in der Öffentlichkeit als auch im privaten Raum.
Corona-Lockerungen im Norden: Das gilt für Schleswig-Holstein
Restaurants, Hotels und Ferienwohnungen dürfen wieder für Gäste öffnen. Außerdem fallen das Einreiseverbot für Touristen und das Betretungsverbot für die Inseln und Halligen. Die Gastronomie muss um 22 Uhr schließen sowie die Abstandsregeln eingehalten werden.
Vorschulkinder und Kinder mit Förderbedarf dürfen wieder in die Kitas. Nach Angaben der Landesregierung werden sie dort mit Gruppen mit bis zu zehn Kindern betreut.
Corona-Lockerungen im Norden: Das gilt im Moment für Schleswig-Holstein
Fitnessstudios und kontaktarme Sportarten im Innenbereich sind wieder möglich. Außerdem sollen Fahrschulen öffnen. Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen sind seit dem 18. Mai möglich. Beispiele sind: Gemeindevertretersitzungen, Seminare, Unterricht, kulturelle Lesungen und Talkrunden.
Gottesdienste sind mit anderthalb Meter Abstand zwischen den Besuchern möglich. Kinos und Spielhallen dürfen mit Hygiene-Auflagen wieder öffnen. Auch Fahrschulen können ihren Betrieb wieder aufnehmen.
Corona-Lockerungen im Norden: Das gilt für Mecklenburg-Vorpommern
Touristen aus anderen Bundesländern dürfen wieder einreisen, solange es keine deutschen Risikogebiete sind. Alle Kinder dürfen seit dem 25. Mai wieder in die Kitas gehen.
Kosmetikstudios, Logopäden, Nagelstudios, Massagepraxen, Tattoostudios und ähnliche körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder öffnen. Auch Physiotherapie-Praxen können nun Kunden ohne Rezept empfangen.
Tierparks, botanische Gärten, Spielplätze und Zoos sind wieder für Besucher begehbar. Auch Restaurants und Gaststätten dürfen Gäste empfangen. Service-Personal muss eine Maske tragen, maximal sechs Erwachsene dürfen an einem Tisch sitzen. Die Öffnungszeiten sind von 6 bis 21 Uhr.
Corona-Lockerungen im Norden: Das gilt für Mecklenburg-Vorpommern
An den Eingängen werden Stopper etwa in Form eines Tisches stehen, von dem aus die Gäste einen Platz zugewiesen bekommen. Auch müsse aus jeder Gruppe eine Person Name und Erreichbarkeit angeben.
Museen, Gedenkstätten, Galerien, Schlösser und Ausstellungen dürfen wieder öffnen. Fahrschulen können ihren Betrieb wieder aufnehmen.
Die Schulen wurden ab dem 14. Mai stufenweise für weitere Jahrgänge geöffnet. Der Unterricht findet wegen strenger Hygieneregeln und reduzierten Personalkapazitäten allerdings nicht in gewohntem Umfang statt: Es gibt eine Mischung aus digitalem und Präsenz-Unterricht.
Corona-Lockerungen im Norden: Das gilt für Mecklenburg-Vorpommern
Das Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen wird gelockert. Eine vorher festgelegte Bezugsperson darf täglich eine Stunde lang und mit Hygiene-Auflagen Besuche abstatten.
Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen können wieder einheimische Gäste aufnehmen mit 60 Prozent Auslastung. Vorschulkinder dürfen wieder in die Kitas.
Großveranstaltungen dürfen in einem begrenzten Rahmen stattfinden – die Personenanzahl darf im Innenbereich nicht 75 und im Außenbereich nicht 150 überschreiten.
Corona-Lockerungen im Norden in der Übersicht: Das gilt für Niedersachsen
Spielplätze, Tierparks, Museen, Outdoor-Sportanlagen, Physiotherapie, Osteopathie, Ergotherapie dürfen wieder öffnen. Wer eine Zweitwohnung in Niedersachsen hat, darf wieder dort hinreisen. Die Kontaktbeschränkungen sind auf zwei Haushalte gelockert worden.
Restaurants dürfen wieder alle Plätze vergeben. Pro Tisch sind allerdings weiter nur zwei Haushalte erlaubt, außerdem muss der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden. Der Restaurantbesitzer muss allerdings den Namen und die Kontaktdaten jedes Gastes sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der Gaststätte dokumentieren und drei Wochen aufbewahren, damit eine Infektionskette nachvollzogen werden kann.
Corona-Lockerungen im Norden: Das gilt in Niedersachsen
Kitas sollen wieder mit 40-prozentiger Auslastung starten. Tagesmütter und -väter dürfen wieder bis zu fünf Kinder aus drei verschiedenen Haushalten betreuen. Seit dem 11. Mai gilt auch die Lockerung des Kontaktverbots auf zwei Haushalte.
Touristen dürfen wieder nach Niedersachsen einreisen, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen mit 60-prozentiger Auslastung Gäste empfangen. Dabei darf eine Wohnung aber nur einmal innerhalb von sieben Tagen neu vermietet werden. Für Tagestouristen gelten andere Regeln.
Corona-Lockerungen im Norden: Das gilt in Niedersachsen
Partys jeglicher Art sind weiterhin untersagt, Ausnahmen gelten für Hochzeiten und Beerdigungen. Sie können im engsten Familien- und Freundeskreis begangen werden. Die Höchstgrenze liegt in beiden Fällen bei 20 Personen. Kneipen dürfen wieder öffnen.
Hotels, Pensionen und Jugendherbergen dürfen wieder öffnen, allerdings nur mit einer Auslastung von 60 Prozent. Freizeitparks können wieder eingeschränkt für Besucher die Türen öffnen. An Schulen gibt es wieder Präsenzunterricht.
Hallen-, Freibäder und Fittnessstudios sowie sämtliche Sportanlagen für kontaktlose Aktivitäten dürfen wieder öffnen. Kinos und Theater bleiben noch zu.
Corona-Lockerungen im Norden in der Übersicht: Montag, 1. Juni
Schleswig-Holstein: Alle Kitas in Schleswig-Holstein sollen wieder einen eingeschränkten Betrieb aufnehmen mit einer Auslastung bis zu 55 Prozent. Die restlichen Jahrgangsstufen in den Schulen dürfen zeitweilig wieder zurück.
Corona-Lockerungen im Norden in der Übersicht: Dienstag, 2. Juni
Hamburg: Freibäder dürfen wieder öffnen, allerdings müssen die Eintrittskarten online gekauft werden.
Corona-Lockerungen im Norden in der Übersicht: Donnerstag, 4. Juni
Hamburg: Kinder im Alter von viereinhalb Jahren und Geschwisterkinder dürfen wieder in die Kitas
Corona-Beschränkungen im Norden in der Übersicht: Bis zum 5. Juni
In allen norddeutschen Bundesländern gelten die Kontaktbeschränkungen erst einmal bis einschließlich 5. Juni. Allerdings dürfen sich jetzt auch wieder Mitglieder von insgesamt zwei Haushalten miteinander treffen. Aber Achtung: Diese Lockerung beginnt in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und wird in einzelnen Verordnungen festgelegt.
Corona-Beschränkungen im Norden in der Übersicht: Montag, 15. Juni
Mecklenburg-Vorpommern: Im Moment plant das Bundesland, ab diesem Zeitpunkt wieder Hallenbäder zu öffnen.